Man möchte es ignorieren, aber man kommt an den “Patentkriegen” auch nicht wirklich vorbei. Im Februar hatte Apple in den USA eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Nexus erwirken wollen. Es hat ein wenig gedauert, aber das Gericht hat dieser nun stattgegeben. Damit darf das Galaxy Nexus zumindest vorrübergehend nicht mehr in den USA angeboten werden. Zum Inkrafttreten muss Apple allerdings noch eine Sicherheit in Höhe von 96 Millionen US-Dollar hinterlegen.
Apple wirft dem Nexus-Gerät den Verstoß gegen folgende 4 Patente vor:
5,946,647 (actionable linking), 8,086,604 (multi-source searching), 8,046,721 (slide-to-unlock) und 8,074,172 (touch screen word suggestion)
Um eine einstweilige Verfügung zu erreichen musste Apple immerhin beweisen, dass das Galaxy Nexus die Patente wahrscheinlich verletzt und ein Verkauf nicht wiedergutmachenden Schaden anstellt. Letzteres soll dabei in den bisherigen Fällen der besonders schwierige Teil gewesen sein. Reuters-Reporter Dan Levin berichtet außerdem, dass das Patent 8,086,604 (multi-source searching) ein Hauptgrund für die einstweilige Verfügung sein soll.
Ich versuche das betroffene Patent zu verstehen und wundere mich warum so etwas überhaupt patentierbar ist. Davon abgesehen, obwohl das Patent bereits im Jahr 2000 eingereicht wurde, so wundert es mich doch, dass diese Technik nicht schon vorher existiert haben soll und damit nicht patentierbar ist.
Android und Samsung dürfte diese Entscheidung erst einmal nicht sonderlich aufhalten. Gespannt bin ich vor allem darauf, ob Google nun nicht selber noch ein Stück agressiver gegen Apple vorgeht. Google hat schließlich auch selber ein Sammelsurium an Patenten … [via TheVerge]
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