Ob es uns gefällt oder nicht. Klagen und Patentstreitigkeiten werden uns noch lange begleiten. Am spannensten ist derzeit der Schlagabtausch zwischen Apple und Samsung. Hier sind wir natürlich auf Expertenmeinungen angewiesen um ein wenig durch das Dickicht der Gesetze zu blicken.
So wird nun bezweifelt, dass das Landgericht Düsseldorf überhaupt zuständig ist. Stattdessen wird das Handelsgericht Alicante genannt. Die rechtlichen Gründe hierfür lassen sich bei De legibus und Internet-Law nachlesen. Das Landgericht Düsseldorf hat dies offensichtlich erst einmal anders eingeschätzt. Es gibt dann auch interessante Kommentare, die durchaus eine Zuständigkeit des Landgericht Düsseldorf sehen. Am 25. August wird zumindest mal verhandelt. Aber wirklich schlauer werden wir wahrscheinlich erst mit der Revision werden.
Eine Frage hatten wir gleich zu Anfang im Hinterkopf. Geht Apple mit dem Verfahren irgendein Risiko ein? Natürlich macht man sich mit dem Verfahren bei Android-Fans keine Freunde, sondern noch einmal deutlich unbeliebter. Aus den Blogs der Rechtsexperten ist nun allerdings auch zu erfahren, dass am Ende durchaus auch ein Schadensersatz für Samsung stehen könnte. Denn für Samsung ist der Schaden durch die einstweilige Verfügung natürlich enorm. Sollten bis dahin allerdings Monate vergehen, wird ein möglicher Schadensersatz Apple wohl kaum jucken. Geld hat man schließlich genug und durch ein Verhindern umfassender Samsung Galaxy Tab 10.1-Verkäufe hält man das Feld für das iPad frei.
Nebenbei sind wir nun auch gespannt, ob Apple auch gegen das Samsung Galaxy Tab 8.9 vorgehen wird. Es ist quasi baugleich zum 10.1 – nur ein wenig kleiner.
Ganz lustig ist auch der Artikel von Netbooknews: Aufgeflogen! Samsung kopierte das iPad schon im Jahre 2006 *Update*.
via Smartdroid








Samsung Galaxy S3
HTC One X
Sony Xperia S
Samsung Galaxy Nexus
Samsung Galaxy S2
Samsung Galaxy Note
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Ich fürchte, da wird noch was auf uns zukommen. Diese Samsung Galaxy Tabs 10.1 wird es bald nie mehr geben. Nur noch in Ländern ausserhalb der EU. Jetzt kommt es ja noch doller. Das Landgericht Düsseldorf soll für diese Klage nicht zuständig sein? Ich sehr schon nicht noch ein Jahr, sondern mehrere Jahre wird uns dieser Streit zwischen Apple und Samsung beschäftigen. Und nicht nur das, wer ist für was zuständig. Da wird jetzt in ganz Europa gesucht, welches Gericht sich der Sache an nimmt. Für Samsung sehe ich kein Licht im dunklen Tunnel. Wenn Samsung jetzt noch in diesem Jahr die nächste Generation der Tablets auf den Markt bringt, und dann uns Käufern mal früher erklärt, wann es gedenkt auch 32, 64 oder sogar 128 GB Modelle auf den Markt zu bringen, dann kann Samsung im Konkurrenzkampf mit anderen Herstellern, besonders mit Apple mithalten, wenn Samsung nicht schon von dem Apfel ganz zerkaut wurde.
Höchstwahrscheinlich wird die Entscheidung chon am 25.8 Widerrufen. Die Richterin muss besofeen gewesens ein diese Entscheidung zu fällen. Siehe Gerichtsverhandlung in Niederlanden.
Geschmacksmuster schützen fast nur vor 1:! mit dem Ziel den Verbraucher irrezuführen, dabei muss man neuartige Alleinstellugnsmerkamale beweisen.
1. Tabletts sind nicht neuartig
2. Viele wichtige Details sind augenfällig Größenverhältniss, Materialien, Betriebssystem etc.
3. Apple machte eventl. bei den eingereichten Bildern zum,indes t 1 Fehler indem “zufällig” ein Bild auf IPAD2 Maße zurechgestuzt wurde. Alleine dies soltle eine Rüge und Wideruf des Urteils zur Folge haben.
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