Vor dem Landgericht Düsseldorf ist Apple mit seinem Geschmacksmuster erfolgreich gewesen und hat eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 erwirkt. Vor einem niederländischem Gericht ist Apple nun allerdings mit diesem Versuch gescheitert. Zwar hat auch der “Gerechthof Gravenhage” das Geschmacksmuster von Apple akzeptiert. Allerdings ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Apple iPad 2 und Samsung Galaxy Tab 10.1 klar unterscheiden. Es handelt sich hierbei bereits um eine Berufung, nachdem Apple in der Vorinstanz bereits eine einstweilige Verfügung versagt wurde. (Die von Apple in den Niederlanden erreichte einstweilige Verfügung basierte auf einer Patentverletzung der Fotogallerie.)
Was mag das nun für die anstehende Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf bedeuten? Dort wird in der kommenden Woche über die Berufung der einstweiligen Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 entschieden. Auch hier war das Geschmacksmuster im Spiel. Das Landgericht Düsseldorf vertrat aber offensichtlich eine im Gegensatz zum niederländischen Gericht stehende Meinung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf dürfte die Entscheidung in den Niederlanden wohl zur Kenntnis nehmen, aber ein wirklicher Faktor in Entscheidungen muss dieses nicht sein.
Wir wird dieses Urteil begründet?
Fosspatents hat sich das Urteil bereits ein wenig näher angeschaut. Das niederländische Gericht hat demnach zwar das Geschmacksmuster von Apple bestätigt. Sieht es allerdings auch eingeschränkt. In Teilbereichen ist man der Meinung, dass es durch vorhergehende Entwicklungen bzw. Ideen nicht schützenswert ist. Interessanterweise muss das Gericht in seiner Begründung durch EU-Regelungen darauf eingehen, warum es anders als das Landgericht Düsseldorf entschieden hat. Man erklärt die unterschiedliche Entscheidung damit, dass man im Gegensatz zum Düsseldorfer Gericht zusätzliche vorhergehende Entwicklungen einbezogen hat. Fosspatents wirft allerdings zu Recht ein, dass das Thema vom Düsseldorfer Landgericht doch ziemlich ignoriert wurde. Während das Landgericht sich mit nur 2 vorhergehenden Entwicklungen beschäftigt hat, haben sich die Nierländer mit folgenden 6 Teilen beschäftigt:
- U.S. Patent Application No. 2004/0041504 A1 (“Ozolins”)
- Knight Ridder tablet
- HP Compaq TC1000
- Canadian Design Patent 89,155
- Japanese design no. 887 388
- Japanese design no. 1142127
Ich war bisher zwar skeptisch ob das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung über den Haufen werfen würde, aber die Entscheidung aus den Niederlanden macht Hoffnung …








Samsung Galaxy S3
HTC One X
Sony Xperia S
Samsung Galaxy Nexus
Samsung Galaxy S2
Samsung Galaxy Note
{ 0 Kommentare… füge jetzt einen hinzu }
{ 1 trackback }