In der vergangenen Woche hatte ein US-Gericht eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Nexus stattgegeben. Diese war wieder einmal von Apple angestrengt worden. Apple wirft dem Nexus-Gerät in diesem Verfahren den Verstoß gegen folgende 4 Patente vor:
5,946,647 (actionable linking), 8,086,604 (multi-source searching), 8,046,721 (slide-to-unlock) und 8,074,172 (touch screen word suggestion).
Besonders entscheidend ist hier das Patent “8,086,604 (multi-source searching)”. Es ist der Hauptgrund für die einstweilige Verfügung. Apple hat mittlerweile die zum Inkrafttreten notwendigen 96 Millionen US-Dollar hinterlegt. Diese sind ein Schadensersatz falls das Apple-Patent im weiterem Prozeßverlauf doch noch hinfällig wird. Damit darf Samsung das Galaxy Nexus nicht mehr in den USA anbieten.
Das Patent ist ein Problem für die “Quick Search Box”. Samsung hatte zuletzt noch versucht, das Patent für ungültig erklären zu lassen. Hierzu hat man ein älteres Patent (6,324,534) angeführt, dass bereits die Technik des Apple-Patents beschreiben soll. Mit der bereits zuvor existierenden Technik wäre das Apple-Patent nicht mehr gültig. Apple konnte damit aber nicht mehr beim Gericht durchdringen. Diesen Punkt wird man wohl im Berufungsprozeß besser vorbringen müssen.
OTA-Update soll Patent umgehen
Bisher hat Google das Galaxy Nexus in den USA auch direkt im Google Play Store angeboten. Für den Moment hat man es dort rausgenommen. Gibt aber an es in einer Woche wieder liefern zu können. Aktuell arbeitet Google an einem OTA-Update mit dem man den vorgeworfenen Patentverstoß umgehen möchte, so dass man das Galaxy Nexus schon in Kürze wieder in den USA anbieten kann. Diese Änderung wird aber das Gericht dann wohl noch absegnen müssen. Durch die Änderung wird die Suche nicht mehr das lokale Geräte, sondern nur noch das Web für Suchen bemühen. Damit verliert das Gerät ein paar wichtige Fähigkeiten. In Deutschland wird uns diese Änderung glücklicherweise nicht “belästigen”. [via TheVerge, TheVerge]
![]() Samsung Galaxy Nexus
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