Das Landgericht Düsseldorf hat die gegen Samsung verhängte einstweilige Verfügung heute bestätigt. Das war auch nicht wirklich anders erwartet worden. Damit darf das Samsung Galaxy Tab 10.1 auch weiterhin von Samsung nicht in Deutschland angeboten werden. Die vorsitzende Richterin ist in keinem Punkt der Argumentation von Samsung gefolgt. So wurde auch das europäischen Geschmacksmuster aus dem Jahr 2004 bestätigt.
Natürlich stellen sich nun einige Fragen: Kann und wird Samsung gegen diese Entscheidung in Revision gehen? Gut möglich, dies würde dann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geschehen. Das europäische Geschmacksmuster hat Samsung bereits vor einem Gericht in Alicante in Frage gestellt. Welche Tablets sind neben dem Samsung Galaxy Tab 10.1 auch von dieser Entscheidung betroffen. Vermutlich das Samsung Galaxy Tab 8.9, weil es einfach nur ein etwas kleineres 10.1 ist. Aber wie schaut es mit dem Samsung Galaxy Tab 7.7 aus? Dieses hatte Apple wahrscheinlich ebenfalls per einstweiliger Verfügung von der IFA entfernen lassen. Hier wird wahrscheinlich ein weiterer Gerichtsprozeß auf uns zukommen.
Da alle weiteren Entscheidungen nun Zeit brauchen, werden wir das Samsung Galaxy Tab 10.1 wohl dieses Jahr nicht mehr in Deutschland sehen. Möglicherweise dann also auch gar nicht mehr. Händler mit Restbeständen dürfen diese aber weiterhin verkaufen.
Update: Das Landgericht Düsseldorf hat nun auch eine Pressemitteilung zum Urteil veröffentlicht. Diese kann hier eingesehen werden. Für etwas Belustigung soll schon während des Prozeßes der Hinweis auf einen Chip-Artikel gesorgt haben. Auf diesen beruft sich das Gericht nun auch in seiner Entscheidung:
weil für die Firma Apple erst nach Erscheinen eines entsprechenden Artikels in der Fachzeitschrift „CHIP“ am 18.07.2011 hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen sollte.
Außerdem wird auch hier noch einmal auf die Möglichkeit zur Berufung hingewiesen:
Gegen die heutige Entscheidung steht beiden Parteien das Rechtsmittel der Berufung zu, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.
Samsung hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen.








Samsung Galaxy S3
HTC One X
Sony Xperia S
Samsung Galaxy Nexus
Samsung Galaxy S2
Samsung Galaxy Note
{ 1 Kommentar… lies ihn unten oder füge einen hinzu }
Ich frage mich, wie ein Landgericht diese Verfügungsgewalt für ein Verkaufsstopp in Deutsschland haben kann? Ohne ein jahrelanges Fachwissen über technische Details oder Patente, ist ein vertretbares Urteil garnicht möglich! Wie kann es sein, das ein niederländisches Gericht alle Patentforderungen von Apple zurückweist und hier in Deutschland bzw. an diesem Landgericht wird sogar noch das Geschmacksmuster von 2004 bestätigt?
Ganz offesichtlich ist hier das Landgericht von Berichten aus der Presse ausgegangen, oder hat diese, wie im Falle Chip, zum Großteil mit zur Bewertung der Sachlage herangezogen. Ich behaupte, dass dieses Verfahren einfach eine Nummer zu groß für solch unerfahrene Richter/in ist.
Auch kann ich nicht verstehen, wie es überhaupt sein kann, das sich ein Hersteller “Runde Ecken” oder “klare glatte Oberflächen” patentieren lassen kann! Wer genehmigt denn solche Patente, die heute bei allen Geräten so zu sehen sind und schon wegen der Funktionalität so gestaltet werden müssen?
Wenn man sich auf der IFA umgesehen hat, wird man eigentlich alle Tablets vom Markt nehmen müssen, hier nur einen Hersteller zu bestrafen ist Willkür des Klagenden (Apple).
Hier muss schnellstens das jetzige Patentrecht überarbeitet werden, zumindest im Bereich der Geschmacksmuster, denn es kann und darf nicht so weitergehen!