In dieser Woche hat das Landgericht Düsseldorf den Vertriebsstopp für das Samsung Galaxy Tab 10.1 bestätigt. Dieser gilt für die deutsche Samsung-Tochter genauso wie für die südkoreanische Mutter. Während die deutsche Tochter das Galaxy Tab 10.1 gar nicht verkaufen darf, gilt für die Mutter dieses Verbot nur in Deutschland. Für andere Firmen gilt das Verbot nicht. So können die Händler ihre Lagerbestände normal abverkaufen. Aber was machen, wenn die Tablets abverkauft wurden? Zumindest ist nicht klar, dass es überhaupt keine Nachlieferungen geben wird, denn die deutschen Händler könnten sich von anderen Firmen beliefern lassen, die nicht dem Vertriebsstopp unterliegen.
Fosspatents befasst sich recht umfangreich damit, welche Möglichkeiten Samsung hat trotz des Vertriebsstopps das Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland verkaufen zu lassen. Allerdings ist keine Option ohne Risiken. Die Risiken sind demnach am niedrigsten, wenn Samsung an einen ausländischen Großhändler verkauft und dieser dann wiederum nach Deutschland liefert. Allerdings besteht in jedem Fall das Risiko, das Apple dann direkt gegen den deutschen Händler vorgeht. Und damit wäre man wohl mit ziemlicher Sicherheit auch erfolgreich. Insofern stellen sich in jedem Fall zwei Fragen. Will sich zum Beispiel Media Markt mit Apple anlegen und will Apple sich wiederum mit Media Markt anlegen? Beide dürften ja durchaus ein Interesse an weiteren guten Geschäftsbeziehungen haben.
Unterm Strich kann man wohl davon ausgehen, dass es auch zukünftig für Deutsche nicht schwierig sein wird, ein Samsung Galaxy Tab 10.1 zu kaufen. Aber die so über den Tisch gehenden Stückzahlen werden wahrscheinlich vergleichsweise klein sein. Denn auf dieses Abenteuer werden sich nur kleinere Shops einlassen. Media Markt und Co. werden wohl keine neuen Lieferungen ordern.
via Fosspatents und Androidnext








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