Kein Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1N
Das Landgericht Düsseldorf wird für das Samsung Galaxy Tab 10.1N vorerst kein Verkaufsverbot erteilen. Beim 10.1N hat Samsung gegenüber dem Samsung Galaxy Tab 10.1 einige Designänderungen vorgenommen um so dem Geschmacksmuster von Apple zu entgehen. Die Richterin erlässt in diesem Fall also erst einmal keine einstweilige Verfügung. Das ist aus Samsung eine sehr positiv stimmende Entscheidung. Allerdings wird es erst am 9. Februar ein entgültiges Urteil geben. Die Unterschiede zwischen den beiden Tablets sind nicht dramatisch, aber durchaus sichtbar. Interessanterweise macht die Richterin ausgerechnet das nun größer dargestellte Samsung-Logo als eindeutiges Erkennungsmerkmal aus.
Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet am 31. Januar über 10.1-Berufung
Noch etwas spannender wird es dann in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Hier geht es aktuell um den Berufungsprozeß zum Samsung Galaxy Tab 10.1. Bereits am Dienstag wurde hier verhandelt. Immerhin hat der Richter dem 10.1 bereits beschieden, dass auch dieses Gerät “schön” ist. Mir scheint man die Angelegenheit dort sehr unaufgeregt zu bearbeiten. So ein Zitat des Richters zum Streit um die berühmten Zeitschriften-Artikel: “Weltanschauung, Glaubenskriege – alles ist gelesen worden.” Das Urteil darf für den 31. Januar erwartet werden.
[via WDR]









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